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Geschäftsbedingungen der HLS Metallbau GmbH Sonneberg

1.    Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und aller unserer Verträge über Warenlieferungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2.    Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Leistungsumfang ist im Angebot angegeben. Falls eine Bestellung nicht mit dem schriftlichen Angebot übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Wegen ständig fortschreitendem Stand der Technik behalten wir uns vor, Änderungen vorzunehmen. Sofern damit Preisänderungen verbunden sind, werden wir dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen.
Unsere Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Berechnungen sowie Vertragsunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.    Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen bei Vertragsabschluss.
Das Angebot bzw. die darin ausgewiesenen Preise besitzen 10 Wochen Gültigkeit.
Bei Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten sind Material- und Lohnpreiserhöhungen nicht auszuschließen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.    Lieferzeit

Alle Lieferzeiten sind unverbindlich und als annähernd zu betrachten.
Lieferzeitüberschreitung sowie Verzögerungen zum vorgegebenen Baufreiheitstermin, bedingt durch Verschiebungen im Bauhauptgewerk, berechtigen nicht zu Vertragsstrafen, zu Schadensersatzansprüchen und Rücktritt vom Bauvertrag.

5. Mängelrüge

Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände nach ihrem Eintreffen auf Mängelfreiheit hin zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich vorgebracht werden.
Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Ersatz für unmittelbare Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.    Eigentumsvorbehalt

Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen bzw. deren Erlös hat der Käufer uns sofort mit sämtlichen Angaben mitzuteilen, die zur Intervention gegenüber dem Dritten erforderlich sind.

7.    Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Bei Überschreitungen des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden.

8.    Rücktritt vom Vertrag

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder bei Veränderung des Geschäftsverhältnisses behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Rücktritt oder verspätete Lieferungen verpflichten nicht zum Schadenersatz. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlung ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

9.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sonneberg, Gerichtsstand, soweit zulässig, ebenfalls Sonneberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

10. Verschiedenes

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB, Teile B und C. Eine längere als die damit vorgeschriebene zweijährige Haftung für unsere Materialien ist damit ausgeschlossen, desgleichen solche Bedingungen, die uns schlechter stellen als die VOB. Haftung und alle Schadensersatzansprüche sind nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder auf Ersatzlieferung beschränkt.